Aktuelles
Informationsbrief April 2024
26.03.2024 - 07:55 Uhr
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im April
| Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
| Mi. 10.04. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
15.04. |
| Umsatzsteuer | 15.04. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief März 2024
27.02.2024 - 14:24 Uhr
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im März
| Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
| Mo. 11.03. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
14.03. |
| Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
14.03. | |
| Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag |
14.03. | |
| Umsatzsteuer | 14.03. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief Januar 2024
27.12.2023 - 09:21 Uhr
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar
| Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
| Mi. 10.01. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
15.01. |
| Umsatzsteuer | 15.01. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse