Aktuelles

Informationsbrief Mai 2025

28.04.2025 - 13:01 Uhr

Informationsbrief Mai 2025

Inhalt

  1. Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig
  2. Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Weitervermietung
  3. Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Sonderwünsche beim Erwerb noch zu errichtender Gebäude
  1. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  2. Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen nicht verfassungswidrig
  3. Keine Sonderabschreibung nach Abriss und Neubau
  4. Meldepflicht für elektronische Registrierkassen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12.05. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.05.
  Umsatzsteuer 15.05.
Do. 15.05. Gewerbesteuer 19.05.
  Grundsteuer 19.05.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief April 2025

28.03.2025 - 11:39 Uhr

Informationsbrief April 2025

Inhalt

  1. Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlung in die Erhaltungsrücklage
  2. Freibetrag für Bonuszahlungen von Krankenkassen
  3. Keine Besteuerung einer Abfindung an weichenden Wohnungsmieter
  4. Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft
  1. Fitnessstudiobeiträge bei Funktionstraining nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen
  2. Umsatzsteuer bei Erträgen aus strafbaren Handlungen
  3. Verdienstausfallentschädigung einer Versicherung – Spätere Erstattung der Steuerlast
  4. Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
  5. Besonderes Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften abgeschafft

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.04. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.04.
  Umsatzsteuer 14.04.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief März 2025

28.02.2025 - 08:35 Uhr

Informationsbrief März 2025

Inhalt

  1. Aufteilung eines Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden
  2. Verteilung einer Leasing-Sonderzahlung bei Reisekosten
  3. Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung
  1. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  2. Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Verzicht des Vaters auf gesetzliches Erbrecht
  3. Vernichtung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.03. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Umsatzsteuer 13.03.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.