Aktuelles

Informationsbrief August 2026

28.07.2026 - 14:38 Uhr

Informationsbrief August 2026

Inhalt

  1. Zinslose Ratenzahlung bei Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen
  2. Minijobs: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung einmalig widerrufbar
  3. Erbschaftsteuer: Rechtsanwaltskosten bei Erbauseinandersetzung
  1. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  2. Aufzeichnungspflichten für ein häusliches Arbeitszimmer
  3. Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung
  4. Privates Veräußerungsgeschäft: Arbeitszimmer

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.08. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.08.
  Umsatzsteuer 13.08.
Mo. 17.08. Gewerbesteuer 20.08.
  Grundsteuer 20.08.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juli 2026

30.06.2026 - 09:13 Uhr

Informationsbrief Juli 2026

Inhalt

  1. Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht
  2. Steuerermäßigungen bei Entschädigungen und Vergütungen für mehrere Jahre nicht mehr beim Lohnsteuerabzug
  3. Bagatellgrenze für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke
  4. Vorsteuerabzug bei Anzahlungen
  1. Außergewöhnliche Belastung: Behandlung in Privatklinik
  2. Nutzung des Privat-PKW trotz Firmenwagenüberlassung
  3. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verspäteter Einzug mehr als 2 Jahre nach dem Erbfall
  4. Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrig

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 01.07. Grundsteuer (Jahresbetrag) 06.07.
Fr. 10.07. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.07.
  Umsatzsteuer 13.07.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juni 2026

29.05.2026 - 08:04 Uhr

Informationsbrief Juni 2026

Inhalt

  1. Anwendung der Regelungen zur neuen Aktivrente
  2.  Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
  3. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- Erklärung
  1. Anscheinsbeweis für die Privatnutzung betrieblicher PKWs
  2. Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für Pflichtteilsverzicht

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.06. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.06.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.06.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15.06.
  Umsatzsteuer 15.06.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.